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   BGH, 04.10.2023 - 1 StR 312/23   

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BGH, 04.10.2023 - 1 StR 312/23 (https://dejure.org/2023,33220)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2023 - 1 StR 312/23 (https://dejure.org/2023,33220)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2023 - 1 StR 312/23 (https://dejure.org/2023,33220)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 245
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 1 StR 312/23
    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. August 2022 - 1 StR 234/22 Rn. 7; vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5 und vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6; jeweils mwN).

    Die im April 2020 zu Lasten eines Polizeibeamten begangene Nötigung kann bereits deswegen nicht herangezogen werden, weil damals keine Auswirkung der psychischen Grunderkrankung auf die Tatbegehung festgestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 34/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 1 StR 312/23
    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. August 2022 - 1 StR 234/22 Rn. 7; vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5 und vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2022 - 2 StR 245/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (eindeutige Bewertung des

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 1 StR 312/23
    b) Hier hat das Landgericht lediglich formelhaft mit einem Satz eine künftige Gefährlichkeit angenommen (UA S. 20), ohne sich damit auseinanderzusetzen, dass der Beschuldigte spätestens seit dem Jahr 2016 unter einer drogeninduzierten Psychose leidet und dennoch bis zur verfahrensgegenständlichen Tat Ende Juli 2022 keine Symptomtaten beging; dies kann aber ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger erheblicher Taten sein (st. Rspr.; zuletzt BGH, Urteil vom 21. Dezember 2022 - 2 StR 245/22 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 04.10.2023 - 1 StR 312/23
    Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. August 2022 - 1 StR 234/22 Rn. 7; vom 5. April 2022 - 1 StR 34/22 Rn. 5 und vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 Rn. 6; jeweils mwN).
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